WIR HABEN SIE KONTAKTIERT?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie wurden von uns im Rahmen einer Nachlassangelegenheit als mögliche(r) Erbin/Erbe kontaktiert? Gerne erläutern wir Ihnen an dieser Stelle die Gründe, die zu unserer Kontaktaufnahme führten. Gleichzeitig möchten wir Ihnen unser Unternehmen vorstellen.
Als Erbenermittler bearbeiten wir in der Regel Nachlasssachen mit gesetzlicher Erbfolge. Wenn eine Person kinderlos verstarb und kein Testament hinterlassen hat, werden wir tätig und ermitteln weitere Nachkommen der Eltern oder der Großeltern.
Im Rahmen einer dieser Recherchen sind wir mit Ihnen in Kontakt getreten. Um die Verwandtschaftsverhältnisse zu klären, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Nur so können wir Sie letztendlich als Erbin/Erbe bestätigen.
Sofern Sie erbberechtigt sind, bieten wir Ihnen an, Ihren Erbanspruch bis zur Auszahlung Ihres gesetzlichen Erbanteils professionell zu begleiten.
Dies beinhaltet die vollständige Ermittlung der Erbengemeinschaft, die Erbnachweisführung für das Erbscheinverfahren und die Abwicklung des Nachlasses.
Für unsere Arbeitsleistung und für alle Kosten und Auslagen, die während der Bearbeitung der Nachlasssache entstanden sind, berechnen wir ein Erfolgshonorar. Dieses bemisst sich prozentual nach der Höhe Ihres Erbanteils. Darüber hinaus entstehen Ihnen keine weiteren Zahlungsverpflichtungen, Vorauszahlungen sind zu keinem Zeitpunkt zu leisten.
Sollten Sie jedoch nicht erbberechtigt sein, liegt das Risiko bei uns. Sie haben dann keine Kosten zu tragen.
Ermittlungen nehmen wir nur in Fällen auf, in denen ein positiver Nachlasswert vorhanden ist. Von den Risiken eines verschuldeten Nachlasses können wir Sie daher freistellen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Ihr Team der Arbor Erbenermittlung